Baubewilligung / E-Bau

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Baugesuche müssen bei der Standortgemeinde über die digitale Bewilligungsplattform eBau eingereicht werden. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

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