Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter des Einwohneramtes abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | +41 41 825 05 14/15 | einwohnerkontrolle@ingenbohl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | +41 41 825 05 20 | finanz@ingenbohl.ch |