Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug beim Schalter des Einwohneramtes abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug auch online melden.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte