Friedhof
Für Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen, Bestattungen und Gräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Ingenbohl kontaktieren Sie bitte die Friedhofverwaltung unter +41 41 825 05 05 oder +41 41 825 05 22.
Kirchliche Bestattung
Für eine kirchliche Bestattung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarreisekretariat der römisch-katholischen Kirchgemeinde (+41 41 820 16 63) oder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde (+41 41 820 18 86) auf.
Freie Bestattung
Freie Bestattungen sind möglich und bedürfen keiner Bewilligung.
Bestattungskosten Erd- und Urnengrab
Die Bestattung für in der Gemeinde Ingenbohl wohnhaften Personen ist unentgeltlich. Für auswärts wohnhaft gewesene Personen werden verschiedene Tarife angewandt:
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CHF 500 |
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CHF 400 |
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CHF 350 |
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CHF 250 |
Miete von Gräbern
Die Gräber können für eine festgelegte Dauer gemietet werden. Nach Ablauf dieser Dauer können die Gräber verlängert werden.
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CHF 900 |
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CHF 500 |
Allgemeines Erd- oder Urnengrab
Bei der Bestattung in einem allgemeinen Erd- oder Urnengrab werden keine Gebühren für die Grabstätte erhoben. Nach Ablauf der Grabesruhe können diese Gräber nicht verlängert werden.
Grabesruhe
Die Grabesruhe beträgt bei einem Erdgrab 20 Jahre und bei einem Urnengrab 10 Jahre.
Bewilligung Grabmal
Für die Errichtung eines neuen Grabmals ist gemäss Art. 12 ff. des Friedhofreglements der Gemeinde Ingenbohl eine Bewilligung notwendig. Hierzu bitten wir Sie, das entsprechende Gesuchsformular einzureichen.
Grabauflösung
Vor Ablauf der Mietdauer bei den Urnen- und Erdgräbern nimmt die Gemeinde Kontakt mit Ihnen auf. Falls Sie ein Grab vor dem Ablauf des Mietvertrages, unter Einhaltung der Grabesruhe, auflösen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bestattung im Gemeinschaftsgrab
Für die Bestattung im Gemeinschaftsgrab wird eine Pauschalgebühr von CHF 2'500 erhoben. Darin sind die Kosten für Bestattung, Beschriftung und Unterhalt des Grabes enthalten. Für eine kurze Zeit nach der Beerdigung können Blumen, Kerzen und dergleichen an der Grabstätte aufgestellt werden. Danach ist es nicht mehr gestattet, persönliche Gegenstände anzubringen.
Grabunterhalt
Der Werkdienst der Gemeinde Ingenbohl übernimmt auf Wunsch den Unterhalt der Gräber. Die Kosten hierfür sind im Voraus zu begleichen. Der Grabunterhalt kann auch für einen kürzeren Zeitraum beansprucht werden, wobei die Mindestvertragsdauer 5 Jahre beträgt. In diesen Fällen werden die Kosten anteilig berechnet.
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CHF 6'000 |
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CHF 1'500 |
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CHF 6'000 |
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CHF 3'000 |
Der Grabunterhalt beinhaltet eine Frühlings- und eine Herbstbepflanzung, sowie eine Schale mit Pflanzen bzw. Gesteck an Ostern und Allerheiligen. Zudem werden die Pflanzen gegossen und die Gräber gejätet.
Friedhof Ingenbohl
Der Friedhof Ingenbohl ist in verschiedene Sektoren aufgeteilt. Es sind dies Sektoren mit Erdgräbern, Urnengräbern und Gemeinschaftsgräbern. Die entsprechenden Pläne finden Sie unten unter Dokumente.
Zugehörige Objekte
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1.2.1_Friedhofreglement.pdf (PDF, 2.21 MB) | Download | 0 | 1.2.1_Friedhofreglement.pdf |
Gesuch_Bewilligung_Grabmal.pdf (PDF, 22.65 kB) | Download | 1 | Gesuch_Bewilligung_Grabmal.pdf |
Plan Friedhofanlage_09.03.2018.pdf (PDF, 275.49 kB) | Download | 2 | Plan Friedhofanlage_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_I_09.03.2018.pdf (PDF, 190.99 kB) | Download | 3 | Plan Sektor_I_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_II_09.03.2018.pdf (PDF, 193.41 kB) | Download | 4 | Plan Sektor_II_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_III_09.03.2018.pdf (PDF, 204.92 kB) | Download | 5 | Plan Sektor_III_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_IV_09.03.2018.pdf (PDF, 210.05 kB) | Download | 6 | Plan Sektor_IV_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_V_09.03.2018.pdf (PDF, 193.1 kB) | Download | 7 | Plan Sektor_V_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_VI_09.03.2018.pdf (PDF, 233.52 kB) | Download | 8 | Plan Sektor_VI_09.03.2018.pdf |
Plan Sektor_VII_09.03.2018.pdf (PDF, 217 kB) | Download | 9 | Plan Sektor_VII_09.03.2018.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name |
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