Publikation Einbürgerungsgesuche

4. April 2025

Gemäss § 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes muss das Einbürgerungsgesuch (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) durch die Gemeinde im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden.

Folgendes Einbürgerungsgesuch wird in der Amtsblatt-Ausgabe Nr. 14 vom 4. April 2025 publiziert:

  • Kathleen Margaret Curnow, geboren 1. Februar 1959, von Australien, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren, wohnhaft 6440 Brunnen, Schiller 21.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Ingenbohl schriftliche Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 4. April bis und mit 9. Mai 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).

Zugehörige Objekte