Prämienverbilligung

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die einer vom Bund anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und dieser gegenüber prämienpflichtig sind. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Antragsjahres.

Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Eine versäumte Frist kann nur ausnahmsweise wieder hergestellt werden.

Kontakt

Gemeinde Ingenbohl
Prämienverbilligung
Parkstrasse 1
Postfach 554
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 17
guido.camenzind@ingenbohl.ch

Website

Öffnungszeiten

  Vormittag Nachmittag
Montag - Donnerstag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

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