Prämienverbilligung
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die einer vom Bund anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und dieser gegenüber prämienpflichtig sind. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Antragsjahres.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Eine versäumte Frist kann nur ausnahmsweise wieder hergestellt werden.
Kontakt
Gemeinde IngenbohlPrämienverbilligung
Parkstrasse 1
Postfach 554
6440 Brunnen
Tel. +41 41 825 05 17
guido.camenzind@ingenbohl.ch
Website
Öffnungszeiten
Vormittag | Nachmittag | |
Montag - Donnerstag | 08:00 - 11:45 Uhr | 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:45 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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